BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
Frau Ministerin Schmidt dankt Ihnen für den von Ihnen mitverfassten offenen Brief zur Reform der EU-Rechtsvorschriften. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Das bestehende Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel bezweckt, neben einem Fehlgebrauch insbesondere auch einem generellen Zuvielgebrauch von Arzneimitteln entgegenzuwirken. Zugleich verhindert eine solche Regelung, dass Verbraucher unter dem Eindruck der Werbung, durch die Ihnen die betreffenden Arzneimittel vor Augen geführt werden, beim Arzt auf die Verschreibung der beworbenen Arzneimittel drängen. Der Arzt soll aufgrund eigener Sachkunde und unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles über eine bestimmte Medikation entscheiden, so dass auch mögliche Konflikte im Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient durch etwaige, von der Werbung getragenen Patientenwünsche von vornherein ausgeschlossen werden. Deshalb steht die Bundesregierung einer Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Hinblick auf den Schutz des Verbrauchers ablehnend gegenüber. Ein erleichterter Zugang der Verbraucher zu amtlich geprüften Informationen ist hingegen geeignet, sowohl den gestiegenen Patientenansprüchen nach mehr Information als auch den Gefahren der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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